Wir freuen uns mitteilen zu können, dass seit dem 02.12.2021 an unseren 11 Windenergieanlagen im Bürgerwindpark Lichtenau die bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung aktiviert wurde.

Dies bedeutet, dass die Befeuerung zur Kennzeichnung als Luftfahrthindernis (rote Leuchten am Turm und rote Blinkleuchte auf dem Maschinenhaus) nun in der Nacht nur noch aktiviert wird, wenn sich Flugobjekte in der Nähe des Windparks befinden.

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