Auf Antrag der Betreiber des Bürgerwindparks Westernfeld-Buchgarten vom April 2017 hat der Kreis Paderborn im Mai 2017 der dauerhaften Abschaltung der zweiten Befeuerungsebenen (untere Ebene) am Mast aller 11 Windenergieanlagen zugestimmt.
Grundlage des Antrag zur Reduzierung der Befeuerung ist eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV).
Die Abschaltungen werden ab Juni 2017 bei allen Windenergieanlagen durchgeführt.
Dem Antrag einer vollständigen Abschaltung der Nachtkennzeichnung der Anlagen 2, 4 und 8 (Blockkennzeichnung), ebenfalls auf Grundlage der AVV, wurde nicht zugestimmt.
Wir hoffen, dass sich weitere Betreiber in der Region dem Verfahren zur Reduzierung der Befeuerung anschließen und die Lichtemission so weiter reduziert werden kann.